Open Source Lizenzen – die Qual der Wahl
Open Source Lizenzen – die Qual der Wahl
Beim netidee-Springtalk am 15. Mai im Impact Hub Vienna gab es zum Einstieg in den gemeinsamen Nachmittag eine ausführliche Einführung in das Thema Open Source Lizenzierung. Walter Klausberger, Experte in den Bereichen Patentmanagement und Open Source gab einen Einblick in die Vielschichtigkeit der Lizenzierungen im Bereich Open Source und stand im Anschluss für Fragen und Ratschläge zur Verfügung. Heute möchten wir beispielhaft zusammenfassen, welche Arten der Lizenzierung sich für die netidee Projekte und Arbeiten anbieten und welche Vorteile einzelne Lizenzmodelle mit sich bringen.

Bitte beachten: Die folgenden Informationen haben wir sorgfältig zusammengestellt, es ist aber ausdrücklich kein Rechtstext und kann keine rechtliche Beratung ersetzten. Wir übernehmen keinerlei Haftung für allfällige Fehler und daraus ggf. entstehende Rechtsfolgen.

Generell gilt, dass Open Source die Verwendung, Veränderung und Weitergabe des Quellcodes erlaubt und keine Einschränkungen hinsichtlich Verwendungszweck (einschließlich kommerzieller Nutzung) oder gegenüber bestimmten Benutzergruppen bestehen. Dies bezieht sich nicht nur auf Software, sondern – oft mit speziellen offenen/freien Content-bzw. Open Data-Lizenzen – auch auf alle anderen Ergebnisse eines geförderten netidee Projektes. So sollen z.B. auch Konzepte, Studien, Content, Daten oder Toolboxen der Community zur Verfügung stehen. Für Detailfragen zum Thema „Open Source“ bei netidee möchten wir an dieser Stelle auf die FAQ unserer Homepage sowie auf den Bereich Open Source verweisen. 

Für Studienabschlussarbeiten gilt, dass die wissenschaftliche Arbeit in jedem Fall von netidee veröffentlich werden darf. Grundsätzlich sind als Lizenz nur Creative Commons CC-BY bzw. CC-BY-SA vorgesehen. Siehe auch Kapitel 8 der netidee Förderbedingungen Call13.

Bei der Einreichung eines Projekts steht im Unterpunkt „Projektergebnis“ im Drop-Down Menü „Open Source Lizenz“ u.a. folgendes zur Auswahl: Apache License 2.0, GPL 2.0 und GPL 3.0, MIT, CC-BY und CC-BY-SA. Um die Entscheidung einfach zu gestalten, haben wir nachfolgend Besonderheiten und Vorteile der einzelnen Lizenzen kurz zusammengefasst und einige weiterführende Links beigefügt. 

Apache 2.0                                                                                                   

Die Software kann frei verwendet, reproduziert, verändert, vertrieben oder verkauft werden – auch in Kombination mit anderen Produkten, als Paket und abgeleitete Versionen unter anderen Lizenzen. Der Originalcode bleibt immer unter Apache und kann nur von den Urhebern/Contributern unter einer anderen Lizenz lizensiert werden. Wird Apache Code modifiziert, kann aber der Gesamtcode (Binary) unter eine neue Lizenz gestellt werden. Der Apache Anteil bleibt aber unter Apache lizensiert. Das muss auch deklariert werden. Ein eindeutiger Hinweis welche Software unter der Apache-Lizenz verwendet wurde und dass diese vom Lizenzgeber stammt, ist jedoch verpflichtend. Jeder Apache Software muss eine Kopie der Lizenz beiliegen. Außerdem müssen alle Original-Urheberrechtsvermerke in der Quellform beibehalten werden. Änderungen müssen jedoch nicht an den Lizenznehmer zurückgeschickt werden.  Alle Detailinformationen zur Apache License 2.0 hier.

GPL 2.0 und GPL 3.0  „General Public License“ 

Im Gegenzug zur Apache Lizenzierung besteht bei GPL ein strenges, beschränktes Copyleft. Jegliche Veränderungen einer GPL- Software müssen unter GPL veröffentlicht werden und alle abgeleiteten Softwareprojekte unterliegen ebenfalls der GPL. Darüber hinaus darf GPL Software nur mit Software „vermischt“ werden, die eine Änderung der Lizenz erlaubt. und Programmteile nicht gegen kommerzielle Software mit proprietärer Lizenz gelinkt werden, außer diese können dann ebenfalls unter GPL lizensiert werden. Die Kommerzialisierung der freien Software wird also bei diesen Lizenzen damit de facto  verhindert. Kombinationen mit anders lizensierter Software sind nur mit zusätzlichen ‚Exceptions‘ oder unter Vermeidung eines ‚larger work‘ (Rechtsbegriff der darüber entscheidet ob das copyleft wirkt oder nicht).

Alle Details zu diesen Lizenzen:

General Public Licence 2.0 

General Public Licence 3.0

Hinweis: Gerade GPL lizensierte Software gibt es mit vielen Ausnahmen (linking/FOSS/Runtime/Classpath Exception). Lizenzen, die eine Änderung zulassen (z.B.: MIT, BSD) gelten als GPL kompatibel und dürfen kombiniert werden. Auch ein generisches Interface zu GPL Software erzeugt meist keinen copyleft Effekt(z.B.: Linux Sockets), da hier kein ‚larger work‘ entsteht.

MIT 

Eine Software unter MIT Lizenz steht jedem zum beliebigen Gebrauch und zur Modifikation frei. Es besteht kein Copyleft. Lizenztext und Copyright Vermerk sollen mit der Software mitgegeben werden. Geänderter Code kann natürlich unter eine eigene Lizenz gestellt werde, aber die Verwendung des MIT Code soll deklariert werden) Alle Detail-Informationen hier.

Creative Commons Lizenzen

die für die Einreichung Deiner Netidee erlaubt sind: 

„Lizenznehmer müssen die Urheberschaft des Lizenzgebers anerkennen, Urheberrechtsangaben auf allen Kopien des Werks unverändert lassen und bei Kopien des Werks einen Link zur Lizenz setzen. Lizenznehmer dürfen keine technischen Schutzmaßnahmen einsetzen, die den Zugang zu Werken Anderer behindern.“ Ist auf creativecommons.org zu lesen.

CC-BY

CC-BY ist eine sehr offene, freie Lizenz, die anderen die Verwendung, Überarbeitung und Weiterentwicklung erlaubt, auch kommerziell, solange der Urheber des Originals genannt wird. Daher der Zusatz „by“. Alle Details zu dieser Lizenz können hier nachgelesen werden.

CC-BY-SA

Für diese Lizenz gilt grundsätzlich dasselbe wie bei der CC-BY Lizenz. Der Zusatz SA steht für „share alike“ und besagt zusätzlich, dass die auf einem Werk basierenden neuen Werke unter denselben Bedingungen wieder unter der Lizenz CC-BY-SA veröffentlicht werden. Diese Regel entspricht dem copyleft Effekt der GPL Lizenz und verhindert de facto in analoger Weise die Kommerzialisierung. Alle Details zu dieser Lizenz können hier nachgelesen werden.

 

Zusammenfassend also Folgendes:

Entscheidend für die Wahl der Lizenz der eigenen SW ist die Frage, ob man damit auch jede später von Dritten ggf. darauf aufbauende („abgeleitete“) Software bereits als freie/offene Software einschränken bzw. festlegen möchte. Wenn ja, dann bietet sich die GPL an. Wenn nein, wenn also die Lizenz für abgeleitete Software beliebig festgelegt werden können soll, darf GPL nicht verwendet werden. 

Wunderbar hilfreich finden wir folgende Übersicht, auf die wir dank eines Kollegen im Team gestoßen sind. Sie zeigt auf einen Blick, welche Open Source Lizenz welche Eigenschaften aufweist. Mit Klick auf die einzelnen Lizenzierungen erhält man auch hier noch einmal alle relevanten Informationen um eine Entscheidung für euer Projekt zu treffen. 

Viel Erfolg beim Einreichen!  

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Tags:

Open Data Open Source opensource
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