Alle Infos zu den Voraussetzungen und Bewertungskriterien für Projekte finden Sie hier bzw. für Stipendien hier.
Eine Liste der Bewertungskriterien für Projekte finden Sie auf den jeweiligen Einreichseiten.
Außer den allgemeinen Bewertungskriterien gibt es keine Einschränkungen.
Ja, Sie können unbeschränkt viele Projekte einreichen.
Ja, grundsätzlich ist eine Anschlussförderung für netidee Projekte möglich, sofern diese zum Zeitpunkt der Einreichung bereits beendet wurden (d.h. abgenommener Endbericht und Endabrechnung). Primäres Ziel einer netidee Projektanschlussförderung ist es, die Nachhaltigkeit des Basisprojektes zu stärken, dessen Sichtbarkeit zu erhöhen und den Nutzen für die Allgemeinheit zu verbessern. Daher werden für die Beurteilung der netidee Missionsziele vor allem das Basisprojekt bzw. dessen Ergebnisse (Status) herangezogen.
Förderbar sind zum Beispiel:
Im Antragstool ist eine Anschlussförderung entsprechend zu kennzeichnen: Unter Punkt 2.5 ist eine Beschreibung des Basisprojektes anzufertigen; die Beschreibung des konkreten Anschlussprojektes, das mit diesem Antrag gefördert werden soll, erfolgt in den anderen Punkten dieses Antrags.
Bei technischen Problemen beim Ausfüllen des Antrags erreichen Sie uns unter antrag@netidee.at oder werktags 9-13 Uhr unter 0660 85 67 445.
Die geplante Projektlaufzeit kann längstens 18 Monate betragen. Der Projektstart sollte spätestens zu Beginn des Kalenderjahres nach der Zusage der Förderung erfolgen. Sollte sich der Zeitplan im Zuge der Umsetzung verändern, kann die Projektdauer in begründeten Fällen einvernehmlich mit der Internet Stiftung angepasst werden.
Grundsätzlich ja, es werden aber nur die Kosten nach Abschluss der Fördervereinbarung berücksichtigt.
Antragsberechtigt sind volljährige natürliche Personen mit österreichischer Wohnadresse und juristische Personen (Organisationen, Unternehmen, Universitäten/Fachhochschulen) mit österreichischer Firmenadresse.
Open Source bedeutet für die netidee, dass alle Förderergebnisse zur Nutzung und Weiterentwicklung für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen – egal, ob es sich um Software oder eine andere Art des Ergebnisses handelt.
Im engeren Sinn steht Open Source Software (OSS) für Software, die die Definition der Open Source Initiative (OSI) erfüllt, ...[und] einer von OSI anerkannten Open-Source-Softwarelizenz unterliegt. Diese Lizenzen schließen folgende Hauptmerkmale ein:
Die Free Software Foundation spricht – inhaltlich praktisch deckungsgleich zu OSI - von den vier Grundfreiheiten bei „Freier Software“:
Im weiteren, nicht nur auf Software bezogenen Sinne steht „Open Source“ bzw. das „Open Source-Prinzip“ für frei verfügbares Wissen und Information zur Nutzung und Weiterentwicklung im Allgemeinen. Das aus der Software Entwicklung stammende Open Source-Prinzip hat die Gründung weiterer „Open“-Bewegungen inspiriert, beispielsweise Open Content, Open Source Hardware, Open Data und Open Access.
Für die Festlegung der Rechte der Öffentlichkeit an Inhalten (Content) werden von den Inhaber_innen der Urheberrechte (oft Autor_in) häufig sogenannte Creative Commons Lizenzen genutzt. Bei Creative Commons Lizenzen gibt es eine Vielzahl von Varianten, von denen nur zwei alle Bedingungen des „Open Source-Prinzips“ erfüllen (CC-BY und CC-BY-SA).
In den netidee Förderbedingungen finden Sie entsprechende Hinweise und weiterführende Links zu Informationen im Internet. Wesentlich ist, dass beim Antrag das Open Source Prinzip verstanden und im Förderantrag für die geplanten Projektergebnisse bestätigt wird.
Wenn für ein (Software-)Gesamtsystem eine weitere, ergänzende Funktionalität mit einer netidee Förderung entwickelt werden soll, kann die Open Source Bedingung auf diesen Systemteil eingeschränkt werden. Dabei ist es unerheblich, ob das Gesamtsystem zum Einreichzeitpunkt bereits besteht oder es in einem übergeordneten, anders finanzierten Projekt – ggf. parallel zum netidee Projekt - entwickelt werden soll. Entscheidend ist, dass Nutzung und Weiterentwicklung des netidee Projektergebnisses durch Dritte auch für diesen Systemteil alleine, eigenständig möglich ist und Sinn macht (also als „Stand Alone Einheit“ bzw. in Kombination mit weiterer, frei verfügbarer Open Source SW). Andernfalls betrifft die Open Source Verpflichtung das Gesamtsystem.
Nein. Stellen Sie daher bitte die wesentlichen Inhalte kurz, prägnant und präzise dar. Die Förderbeirät_innen müssen keine Links berücksichtigen, die im Antrag angegeben werden.
Prinzipiell sind die gängigen Videoplattformen (z.B. YouTube, Vimeo) zu verwenden. Sie können die Einstellungen bei der gewählten Videoplattform gerne so setzen, dass Ihr Video nicht öffentlich ist. Falls Ihr Video jedoch nicht abrufbar ist, wird dies in der Bewertung entsprechend berücksichtigt. Bitte stellen Sie sicher, dass das Video bis mindestens sechs Monate nach Einreichschluss uneingeschränkt aufrufbar ist.
Mit diesem Video sollen die Förderbeirät_innen Ihr Projekt, Sie und ggf. Ihr Projektkernteam kennenlernen. Es geht hier um eine “knackige” Darstellung: Was gemacht wird und wer die handelnden Personen sind. Was nicht gewünscht ist: Ihren Antrag nochmals vorgelesen zu bekommen. Erklären Sie (ohne Hintergrundmusik und Windgeräusche!), warum gerade Ihr Vorhaben gefördert werden soll. Und stellen Sie sicher, dass das Video bis mindestens sechs Monate nach Einreichschluss uneingeschränkt aufrufbar ist. Im Falle einer Förderung wird das ganze Video oder Ausschnitte davon im Rahmen des Förderprogramms netidee zur Kommunikation über das Projekt verwendet.
Die vorgegebenen zwei Minuten sind einzuhalten.
Vorzugsweise auf Deutsch, internationale Teams oder in Englisch publizierende Antragsteller_innen können auch auf Englisch einreichen. Bitte wechseln Sie die Sprache nicht innerhalb des Antrags.
Ein Antrag mit mehreren Projektpartner_innen kann dann sinnvoll sein, wenn damit die breite Streuung von erforderlichem Know How unterstrichen wird (z.B. ein Projekt für Blinde gemeinsam mit einem Blindenverband). Bei mehreren Antragsteller_innen ist die Aufteilung der beantragten Fördermittel auf die jeweiligen Partner_innen anzugeben, damit die Auszahlung entsprechend erfolgen kann.
Ja, in unserer netidee Community Facebook-Gruppe haben Interessierte die Möglichkeit, sich mit anderen zu vernetzen, auszutauschen, uvm. Einfach dem Link folgen und auf „Join Group“ klicken. Nachdem die Mitgliedsanfrage bestätigt wurde, kann der Austausch beginnen!
Ja. Stellen Sie bei einer Änderung der Gesellschaftsform jedoch sicher, dass Rechte und Pflichten der Fördernehmer_innen unverändert übertragen werden.
Die Einbindung von ausländischen Firmen im Zuge von Auftragsarbeiten ist möglich. Dies ist im Förderantrag im Kostenplan darzustellen.
Wenn die Fördernehmer_innen NICHT vorsteuerabzugsberechtig sind, können Bruttobeträge angegeben werden, andernfalls Nettobeträge.
Der maximale Stundensatz gilt für am Projekt mitarbeitende Firmeneigentümer_innen und Gesellschafter_innen (Einzelunternehmen, Beteiligungen an Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, mitarbeitende Eigentümer_innen bzw. Geschäftsführer_innen, die Honorarnoten legen), Vereinsfunktionär_innen lt. Vereinsregister und Privatpersonen.
Overheadkosten (Gemeinkosten) dürfen nicht berücksichtigt werden. Förderbar sind Kosten für externe Dienstleistungen, Sachkosten, projektbedingte Reisekosten sowie Betriebskosten, die unmittelbar durch die Projekttätigkeit entstehen.
Für externe Partner_innen gibt es keine betragsmäßige Beschränkungen, der Stundensatz soll sich aber im handelsüblichen Rahmen bewegen. Bitte achten Sie bei der Beauftragung von externen Dienstleistungen generell auf eine effiziente und sparsame Projektdurchführung.
Nach Einreichschluss werden die eingereichten Anträge auf formale Erfordernisse und Vollständigkeit geprüft. Danach werden die Anträge jeweils von zwei Mitgliedern des Förderbeirats im Detail evaluiert. Wenn zumindest eine der beiden Bewertungen positiv ist, wird der Antrag jedenfalls in der Sitzung des gesamten Förderbeirats gemeinsam diskutiert. Der in dieser Sitzung erarbeitete Fördervorschlag muss im Anschluss vom Vorstand der Internet Stiftung und dem Stiftungsrat bestätigt werden. Sobald dieser Schritt erfolgt ist, informieren wir Sie per E-Mail über das Ergebnis Ihres Antrags.
Die Eckpunkte der Abwicklung eines Förderprojektes sind in den netidee Förderbedingungen beschrieben.
Ja, in den letzten Jahren gab es regelmäßig Fälle, in denen der Förderbeirat nicht die gesamte beantragte Fördersumme bewilligt hat. In vielen Fällen deswegen, weil die Projektkosten nicht in der verlangten Granularität dargestellt wurden, unüblich hohe (Stunden-) Kosten angegeben wurden oder Kosten angegeben wurden, die nicht gefördert werden (bspw. Gemeinkosten). Teilweise haben diese Faktoren auch dazu geführt, dass Anträge nicht berücksichtigt wurden. Im Fall einer gegenüber dem Antrag reduzierten Fördersumme kommt die individuelle Fördervereinbarung nur dann zu Stande, wenn die Fördernehmer_innen den Eigenfinanzierungsanteil entsprechend erhöhen bzw. zusätzliche Finanzierungen oder Kostenanpassungen nachweisen können (z.B. auch durch nicht verrechnete eigene Arbeitsleistung, „In-Kind-Leistungen“).
Bei Vorliegen von KeST-Pflicht (Normalfall) entrichtet die Internet Stiftung die auf die Zuwendung entfallende KeSt an das Finanzamt. Bei Privatpersonen handelt es sich bei diesen Zuwendungen in der Regel um endbesteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen. Eine abschließende Klärung der steuerlichen Behandlung je Fördernehmer_in kann die Internet Stiftung nicht vornehmen. Diese Auskunft erteilt Ihr_e Steuerberater_in.
Nein.
Hier finden Sie die Blogseiten aller Projekte und Stipendien, welche durch netidee aktuell gefördert werden bzw. bereits erfolgreich abgeschlossen sind. Um die Suche weiter einzugrenzen, kann das gewünschte Förderjahr ausgewählt werden.
Der mit einem netidee Stipendium unterstützte Zeitraum beginnt erst mit Abschluss der individuellen Fördervereinbarung. Da zwischen Antrag und Förderentscheidung bzw. dem darauf anschließenden Abschluss der Fördervereinbarung ca. drei Monate liegen, ist die Einreichung einer fast fertigen Arbeit nicht sinnvoll. netidee möchte vor allem Unterstützung bei der Erstellung der Abschlussarbeit bieten.
Die Förderung durch ein netidee Stipendium dauert max. 18 Monate. Die Dauer verkürzt sich im Falle einer schnelleren Fertigstellung der Arbeit, wobei die Höhe der zugesprochenen Förderung nicht reduziert wird. Eine Verlängerung ist in begründeten Fällen einvernehmlich möglich.
Dass eine Abschlussarbeit nicht nach Plan verläuft, kann vorkommen. In diesem Fall ist zum Abschluss des Stipendiums neben der Zusammenfassung auch ein (kurzer) Endbericht zu verfassen, aus dem die zentralen Ergebnisse, die geplanten weiterführenden Aktivitäten sowie Anregungen für die Weiterführung durch Dritte hervorgehen. Die Abschlussarbeit muss nach deren Fertigstellung nachgereicht werden.
Ja, im Video soll vor allem die_der Antragssteller_in SELBST das zentrale Ziel der wissenschaftlichen Arbeit darstellen. KEINE Animationen! Der Zweck des Videos ist, Sie und Ihre Abschlussarbeit kennenzulernen. Prinzipiell sind die gängigen Videoplattformen (z.B. YouTube, Vimeo) zu verwenden. Sie können die Einstellungen bei der gewählten Videoplattform gerne so setzen, dass Ihr Video nicht öffentlich ist. Falls Ihr Video jedoch nicht abrufbar ist, wird dies in der Bewertung entsprechend berücksichtigt. Bitte stellen Sie sicher, dass das Video bis mindestens sechs Monate nach Einreichschluss uneingeschränkt aufrufbar ist. Im Falle einer Förderung wird das ganze Video oder Ausschnitte davon im Rahmen des Förderprogramms netidee zur Kommunikation über das Projekt verwendet.
Ja.
Das Verfassen Ihres Referenzschreibens möchten wir ganz Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer überlassen. Mögliche Punkte könnten sein:
Für individuelle Erfordernisse versuchen wir in Ihrer Fördervereinbarung individuelle Lösungen zu finden. Eine Option ist eine zeitlich verschobene Veröffentlichung seitens netidee.
Ja. Creative Commons Lizenzen sind für Content vorgesehen und haben hinsichtlich des Umfangs der Nutzungsrechte für Dritte weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten - die primär vorgesehenen Varianten sind in den Förderbedingungen angegeben. Für nachvollziehbare, individuelle Erfordernisse versuchen wir in der Fördervereinbarung individuelle Lösungen zu finden (im Worst Case könnte eine Fördervereinbarung nicht möglich sein). Sollte im Rahmen eines Stipendiums auch Software entwickelt werden, kommen auch die Regelungen für Software zur Anwendung.
Bei Vorliegen von KeST-Pflicht (Normalfall) entrichtet die Internet Stiftung die auf die Zuwendung entfallende KeSt an das Finanzamt. Bei Privatpersonen handelt es sich bei diesen Zuwendungen in der Regel um endbesteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen. Eine abschließende Klärung der steuerlichen Behandlung je Fördernehmer_in kann die Internet Stiftung nicht vornehmen. Diese Auskunft erteilt Ihr_e Steuerberater_in.
Diese sollte sowohl unter den Fragen zum Projekantrag als auch jenen zum Stipendium aufscheinen.