Förderjahr 2016 / Stipendien Call #11 / ProjektID: 1860 / Projekt: Der Marktmachttransfer bei digitalen Plattformen
Die Europäische Kommission verhängte am 27.6. eine Geldbuße in Höhe von ca 2,4 Milliarden Euro über Google. Es handelt sich hierbei um die höchste je verhängte Geldbuße im Kartellrecht.
Der Grund für die Geldbuße liegt darin, dass Google nach Ansicht der Europäischen Kommission seine Marktmacht ausgenützt hat, um den Google-eigenen Dienst Google-Shopping einen wettbewerbswidrigen Vorteil gegenüber Mitbewerbern einzuräumen.
Google Shopping ist ein Preisvergleichstool wie zB www.geizhals.at; dieser bildet einen eigenen Markt.
Demnach hat Google den Google-Shopping Dienst im Ergebnis der Suchmaschine systematisch besser gereiht als Preisvergleichsplattformen von Mitbewerbern. Googles Wettbewerber wurden dahingegen systematisch schlechter gereiht. Dies hat dazu geführt, dass Konsumenten Preisvergleiche eher über Google-Shopping vornehmen. So ist der Traffic seit Beginn der nun bestraften Geschäftspraktik in Deutschland um das 35fache gestiegen, während der Traffic von Wettbewerbern ohne sonstigen ersichtlichen Grund stark gefallen ist.
Der genaue Text der Entscheidung ist noch nicht veröffentlicht; ich brenne jedoch darauf, ihn genauer zu studieren!