Netidee Blog Bild
Europäische Kommission verhängt Rekord-Geldbuße
(05.07.2017)
Förderjahr 2016 / Stipendien Call #11 / ProjektID: 1860 / Projekt: Der Marktmachttransfer bei digitalen Plattformen

Die Europäische Kommission verhängte am 27.6. eine Geldbuße in Höhe von ca 2,4 Milliarden Euro über Google. Es handelt sich hierbei um die höchste je verhängte Geldbuße im Kartellrecht.

Der Grund für die Geldbuße liegt darin, dass Google nach Ansicht der Europäischen Kommission seine Marktmacht ausgenützt hat, um den Google-eigenen Dienst Google-Shopping einen wettbewerbswidrigen Vorteil gegenüber Mitbewerbern einzuräumen.

Google Shopping ist ein Preisvergleichstool wie zB www.geizhals.at; dieser bildet einen eigenen Markt.

Demnach hat Google den Google-Shopping Dienst im Ergebnis der Suchmaschine systematisch besser gereiht als Preisvergleichsplattformen von Mitbewerbern. Googles Wettbewerber wurden dahingegen systematisch schlechter gereiht. Dies hat dazu geführt, dass Konsumenten Preisvergleiche eher über Google-Shopping vornehmen. So ist der Traffic seit Beginn der nun bestraften Geschäftspraktik in Deutschland um das 35fache gestiegen, während der Traffic von Wettbewerbern ohne sonstigen ersichtlichen Grund stark gefallen ist.

Der genaue Text der Entscheidung ist noch nicht veröffentlicht; ich brenne jedoch darauf, ihn genauer zu studieren!

 

Stefan Holzweber

Profile picture for user stefan.holzweber

Skills:

IP Law
,
Competition Law
,
IT Law
,
Immaterialgüterrecht
CAPTCHA
Diese Frage dient der Überprüfung, ob Sie ein menschlicher Besucher sind und um automatisierten SPAM zu verhindern.
    Datenschutzinformation
    Der datenschutzrechtliche Verantwortliche (Internet Privatstiftung Austria - Internet Foundation Austria, Österreich) würde gerne mit folgenden Diensten Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Zur Personalisierung können Technologien wie Cookies, LocalStorage usw. verwendet werden. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit via unserer Datenschutzerklärung anpassen oder widerrufen.