Förderjahr 2024 / Stipendium Call #19 / ProjektID: 7369 / Projekt: Einwilligungsdienste aus zivil- und datenschutzrechtlicher Sicht
Wer kennt es nicht? Bei jedem Besuch einer Website erscheint ein Cookie-Banner, welcher unsere Aufmerksamkeit fordert. Bei der Auswahl des Buttons "Alles akzeptieren" oder "Einstellungen verwalten" besteht oft wenig Zeit und noch weniger Geduld. Das Ergebnis ist oftmals eine unreflektierte Zustimmung – getragen von Überforderung und Resignation. Einwilligungsdienste sollen hier als Intermediär dienen.
Chancen und Herausforderungen
Einwilligungsdienste sollen eine Vertrauensbasis für den Umgang mit unseren Daten schaffen und für Nutzer:innen die bestehende Einwilligungslast verbessern. Dadurch soll die Informationsasymmetrie abgebaut und Datenverarbeitungen transparenter und übersichtlicher dargestellt werden können.
Die Modelle von Einwilligungsdienste können je nach dem Umfang der Vorab-Einwilligung (z.B. Stellvertretung, generelle Verweigerung, Allow- und Blocklists, usw.) und der Darstellung von Einwilligungen und Datenverarbeitungen sowie je nach ihrer technischen Implementierung (z.B. lokale oder serverseitige Implementierung) verschieden ausgestaltet sein. Je nach Ausgestaltung der Modelle sind unterschiedliche Regelungsregime, wie z.B. das Datenschutzrecht, das E-Privacy-Recht, das Data Governance Recht, das KI-Recht, usw. anwendbar. Insbesondere stellen die datenschutzrechtlichen Unsicherheiten sowie auch die Anforderungen an diese Dienste (z.B. nach dem DGA, AIA, usw.) Herausforderungen für den Etablierung von Einwilligungsdiensten dar.
Ein Blick in die Zukunft
Einwilligungsdienste haben das Potenzial, die digitale Selbstbestimmung und die Durchsetzung des Datenschutzrechts zu stärken, sofern technischen und rechtlichen Vorgaben sinnvoll ausgestaltet sind. Es bedarf daher klarer rechtlicher Vorgaben, um die Hürden der Etablierung und des Einsatzes von Einwilligungsdiensten zu verringern und die Innovationsfreiheit zu stärken.