Förderjahr 2016 / Stipendien Call #11 / ProjektID: 1860 / Projekt: Der Marktmachttransfer bei digitalen Plattformen
Vom 15.-17. Juni fand im Stockholm die jährliche ASCOLA (Academic Society for Competition Law Scolarship) Konferenz statt. Dieses Jahr unter dem Generalthema "Competition Law for the Digital Economy". Auch ich durfte an dieser Veranstaltung, wo sich die "Crème de la Crème" der Kartellrechtler trifft, teilnehmen und mein Paper mit dem Titel "Market definition for multi-sided platforms" präsentieren.
Dieses Paper bildet eines der "Herzstücke" meiner Dissertation. Dabei gehe ich der Frage nach, wie die kartellrechtliche Marktabgrenzung im Kontext von Plattformmärkten vonstattengehen kann. Nun ein kurzer Überblick über einige der zentralen Thesen des Papers – Genaueres folgt in einer separaten Publikation.
Plattformmärkte werden insbesondere im Zusammenhang mit digitalen Märkten diskutiert – dabei wird jedoch häufig übersehen, dass Plattformmärkte nicht spezifisch für das digitale Umfeld sind und auch in der "analogen Welt" bestehen. Es sind jedoch die konkreten ökonomischen Charakteristika von digitalen Märkten (zB geringe Grenzkosten), die die Entwicklung von Plattformmärkten fördern.
Die zentrale Funktion von mehrseitigen Plattformen besteht darin, verschiedene Gruppen von Abnehmern zu verbinden. Dies kann etwa durch Google illustriert werden, wo Werbeträger, Content-Provider und Internetsucher zusammentreffen. Mehrseitige Plattformen können unterschiedliche Preise für die involvierten Gruppen von Abnehmern verlangen: Google ist zwar gratis für Internetsucher und Content-Provider, nicht jedoch für Werbeträger. Werbeträger müssen daher die anderen Gruppen "quersubventionieren". Aus diesem Grund müssen ökonomische Werkzeuge zur Marktabgrenzung, welche auf einem herkömmlichen Marktmodell basieren, mit Vorsicht angewandt werden.
In diesem Paper entwickle ich aus einer rechtlichen Analyse der Vorgangsweise bei der Marktabgrenzung von Mehrproduktmärkten einen Algorithmus, nach welchen Grundsätzen die Marktabgrenzung bei mehrseitigen Plattformen vonstatten gehen muss. Zentral ist dabei die Frage, ob die Plattform den Preis für eine der Gruppen erhöhen könnte, ohne dass die anderen Gruppen eine andere Plattform wählen würden.