Förderjahr 2018 / Stipendien Call #13 / ProjektID: 3227 / Projekt: Datenmissbrauch im Kartellrecht
Veröffentlichung in "ecolex" (Fachzeitschrift für Wirtschaftsrecht)
Erfreulicherweise wurde ein wissenschaftlicher Artikel, den ich in Co-Autorenschaft verfasst habe, publiziert. Erschienen ist der Beitrag bereits im März 2018 in der juristischen Fachzeitschrift "ecolex", die vom Verlag MANZ herausgegeben wird. Inhaltlich beschäftigt sich die Abhandlung mit dem Geschäftsmodell „Dienste gegen Daten“, das in der Internetökonomie weit verbreitet ist und das "Herzstück" meiner Dissertation bildet.
Ähnlich einer herkömmlichen finanziellen Transaktion werden bei diesem Geschäftsmodell beiderseitig wirtschaftlich werthafte Leistungen ausgetauscht. Google, Facebook & Co gewähren uns Zugang zu deren Plattform. Im Gegenzug stellen wir unsere Daten zur Verfügung, die die Plattform für nutzerorientierte Werbung vermarktet. Voraussetzung hierfür ist die Einwilligung in die Datenverarbeitungskonditionen. Daraus wird abgeleitet, dass die Einwilligung einen wirtschaftlichen Wert verkörpert und damit zu einem Preis wird, der die Gegenleistung der Nutzer darstellt. Obwohl dem Nutzer oft das Gegenteil suggeriert wird, ist die Nutzung der jeweiligen Plattform im Ergebnis gerade nicht „kostenlos“.
In Anlehnung an das Anfang März 2016 eingeleitete Verfahren des deutschen Bundeskartellamts (BKartA) gegen Facebook (Pressemitteilung des BKartA vom 02.03.2016, https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2016/02_03_2016_Facebook.html) gehen wir in unserem Artikel der Frage nach, inwiefern das Fordern zu hoher „Datenpreise“ eine kartellrechtswidrige Ausbeutung der Internetnutzer darstellt. Voraussetzung ist, dass Facebook marktbeherrschend ist, wovon die deutschen Wettbewerbshüter ausgehen (Pressemitteilung des BKartA vom 19.12.2017, https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2017/19_12_2017_Facebook.html).
Das Verfahren stellt insofern ein Novum dar, als das BKartA die erste europäische Wettbewerbsbehörde ist, die einen Marktmachtmissbrauch auf Basis der übermäßigen Erhebung von Nutzerdaten prüft. Insofern überrascht es auch nicht, dass die gesamte europäische Wettbewerbswelt nach Deutschland blickt und den Ausgang des Verfahrens gespannt abwartet.
Nach welchen Maßstäben richtet sich nun die kartellrechtliche Zulässigkeit von Datenschutzvereinbarungen und ab wann werden Internetnutzer tatsächlich kartellrechtswidrig ausgebeutet? In unserem Artikel versuchen wir, Antworten und Lösungsvorschläge auf diese spannenden Fragen zu finden. Dabei ist vorwegzuschicken, dass das aktuelle Verfahren des BKartA gegen Facebook eine Neu-Definition des Verhältnisses zwischen Datenschutz- und Kartellrecht notwendig macht.