Förderjahr 2018 / Project Call #13 / ProjektID: 4012 / Projekt: Offene Vergaben
Schwerpunkt-Thema beim Antikorruptionstag in diesem Jahr war die Korruptionsprävention im Bereich Beschaffung und Auftragsvergaben – passend also zu unserem Projekt, OffeneVergaben.at.
Mehrere Redner hoben hervor, dass das neue Bundesvergabegesetz 2018 in §24 erstmals öffentlichen Stellen erlaubt, vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens den „Markt zu erkunden“. Dabei kann die öffentliche Hand etwa auch mögliche Bieter kontaktieren.
Wir glauben, dass wir mit den aufbereiteten Vergabedaten eine solche Markterkdungung unterstützen können: ein Krankenhaus, das überlegt, einen neuen CT-Scanner anzuschaffen, kann OffeneVergaben.at einfach nutzen, um herauszufinden, ob ein anderes Krankenhaus in Österreich (das von der öffentlichen Hand getragen wird) ein solches Gerät gekauft hat, wieviel bezahlt wurde, wieviele Angebote eingingen, und wer der Lieferant war. Solche einfach zugänglichen und auffindbaren Informationen könnten dann dabei helfen, das Vergabeverfahren besser zu plannen – insebsondere von einer besseren Markt- und Preistransparenz könnte der Käufer profitieren, da er ungefähre Richtwerte hat, was ein CT Scanner kosten könnte.
Kaum Daten
Mehrere Expertenvorträge unterstichen auch, dass es bislang kaum Daten zu Beschaffungen und Vergaben der öffentlichen Hand gibt. Das Vergabevolumen wird auf rund 75 Milliarden Euro geschätzt, ca 20% des Bruttoinlandsprodukts, so Thomas Ziniel, Vergaberechtsexperte an der Wirtschaftsuniversität.
Nur ein einstelliger Prozentsatz staatlicher Stellen könne externen Prüfern sagen, wieviel Geld sie pro Jahr durch Vergaben und Beschaffungen ausgeben, so ein Vortragender. Da wir auf OffeneVergaben alle Auftragsvergaben über 50.000 Euro dokumentieren werden, glauben wir, auch hier einen Mehrwert liefern zu können.
Scraper laufen
Unsere Scraper, die die Vergabedaten aus mehreren Datensätzen, die über Data.gv.at veröffenlticht werden, übernehmen, laufen bereits. Mehr als 3.500 Bekanntgaben von Ausschreibungen und Bekanntmachungen, welche Bieter zum Zug gekommen ist, sind seit Anfang März bereits veröffentlicht worden.
Es zeigt sich: leider halten sich nicht alle öffentlichen Stellen an die gesetzlichen Vorgaben beim Befüllen der Daten: immer wieder werden etwa keine oder inkonsistent geschriebene FIrmenbuchnummern angegeben, was das Identifizieren eines Lieferanten oder auch eines staatseigenen Unternehmens erschwert. Ein weiteres Problem: viele Behörden scheinen keinen eigenen unique identifyer zu haben – also keine Kennzahl, die es ermöglicht, die Behörde bei unterschiedlicher Schreibweise klar zu identifizieren.
Wie wir damit umgehen, werden wir in einem der nächsten Blogposts erläutern.