Förderjahr 2021 / Stipendien Call #16 / ProjektID: 5693 / Projekt: Kryptowerte in der Insolvenz
Bevor eine rechtliche Verortung virtueller Währungen möglich ist, muss zunächst Klarheit über die technischen Grundlagen geschaffen werden.
Im Rahmen dieses Beitrages – aber auch der nachfolgenden Blog-Beiträge – wird zunächst auf die Technik hinter Bitcoin eingegangen, die sogenannte Blockchain-Technologie.
Virtuelle Güter wie etwa Musik- und Videodateien oder digitale Dokumente sind in der Regel frei duplizierbar. Insbesondere bei urheberrechtlich geschützten Dateien wird zwar regelmäßig ein Kopierschutz eingesetzt, dieser lässt sich jedoch idR mit gewissem Aufwand umgehen. Als Käufer eines digitalen Gutes kann man sich daher meist nicht sicher sein, dass der Verkäufer eine digitale Datei nicht auch noch an Dritte weiterverkauft. Dieses sogenannte „Double-Spending-Problem“ spielt jedoch erst dann eine wichtige Rolle, wenn der digitalen Datei nur dann ein Wert zukommt, wenn Dritte von der Nutzung des Vermögensgegenstands ausgeschlossen werden können. Virtuelle Einheiten, die unbegrenzt dupliziert werden können, werden wohl kaum von anderen Teilnehmern des Rechtsverkehrs als Tausch- oder Zahlungsmittel akzeptiert werden.
Um die Einmaligkeit von virtuellen Werteinheiten sicherzustellen, kommen im Rahmen des Bitcoin-Netzwerkes spezielle kryptografische Sicherheitsmechanismen zum Einsatz. Diese sollen ua gewährleisten, dass jene virtuellen Werteinheiten zu ihrem bestimmungsmäßigem Zweck – der Nutzung als Tausch- bzw Zahlungsmittel – eingesetzt werden können. Bei der Blockchain-Technologie – als sogenannte Distributed-Ledger-Technologie – handelt es sich um eine neue Technologie zur dezentralen Datenspeicherung, bei der die Abhängigkeit von einer zentralen, verwaltenden Stelle abgeschafft wurde. Das Netzwerk ist vielmehr im Rahmen eines sogenannten Peer-to-Peer-Verbundes (P2P) aufgebaut. Es gibt keine zentrale Verwaltungsinstanz; vielmehr werden sämtliche Nutzerinnen und Nutzer des Netzwerkes gemeinsam tätig und führen untereinander Transaktionen durch. Hierdurch wurde ein grenzüberschreitendes Zahlungsnetzwerk geschaffen, das nicht auf bekannte Zahlungsintermediäre wie Banken oder (sonstige) Zahlungsdienstleister wie PayPal angewiesen ist.
Die Blockchain selbst ist – wie sich aus dem Namen bereits ableiten lässt – eine Kette von Datenblöcken, die durch kryptografische Verfahren miteinander verknüpft wurden. Mit einem Datenblock, der im Durchschnitt alle zehn Minuten erstellt wird, werden zahlreiche Transaktionen von Bitcoin-Werteinheiten verarbeitet. Durch den dezentralen Aufbau der Blockchain wird die Durchführung von gezielten Manipulationen mit böser Absicht erheblich erschwert. Entscheidungen zur Aktualisierung der Blockchain werden im Rahmen des Peer-to-Peer-Netzwerkes durch Mehrheitsentscheidung im Rahmen eines Konsensverfahrens ermittelt.
Die einzelnen Netzwerkknoten bzw in concreto die sogenannten Full Nodes speichern auf ihrem Endgerät, mit dem sie sich am Netzwerk beteiligen, eine lokale Kopie der Blockchain ab und halten diese stetig aktuell, indem sie neue Blöcke ihrer Kopie hinzufügen. Die Hinzufügung von neuen Blöcken erfolgt im Bitcoin-Netzwerk anhand des sogenannte Proof-of-Work-Mechanismus. Jener Mechanismus sorgt dafür, dass immer nur der Netzwerkknoten – in diesem Fall ein sogenannter Miner – der den Proof-of-Work erbringt, auch einen neuen Block der Blockchain hinzufügen darf.
Wie dieser Prozess konkret abläuft, wie Transaktionen abgewickelt und wie virtuelle Werteinheiten gelagert werden, wird in den nächsten Blog-Beiträgen näher beleuchtet.
Dr. Tobias Weidinger
Seine Forschungsgebiete umfassen insbesondere Insolvenzrecht, Zivilverfahrensrecht, Privatrecht, Legal Tech und IT-Recht. Dr. Weidinger arbeitete zuvor bereits als Rechtshörer am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz, als Legal Intern bei zwei renommierten Kanzleien und war mehrere Jahre als freier Werbetexter tätig. Er war Lektor und Mitherausgeber des Law@Graz-Magazins, ehrenamtlicher Mitarbeiter der Fakultätsvertretung Jus und einige Jahre als Referent für Schulsport im Vorstand des Steirischen Badminton Verbandes (StBV) tätig.
Nunmehr ist Dr. Weidinger als Wirtschaftsjurist in der Privatwirtschaft tätig.