Förderjahr 2021 / Stipendien Call #16 / ProjektID: 5693 / Projekt: Kryptowerte in der Insolvenz
Neben der Durchführung von Transaktionen und der Funktionsweise der Blockchain ist es für die rechtliche Verortung virtueller Werteinheiten von erheblicher Bedeutung, wie diese gelagert bzw gespeichert werden.
Traditionell werden Wertgegenstände wie Aktien, Geld oder Schuldverschreibungen durch einen Finanzdienstleister wie eine Bank verwahrt. Im Gegensatz dazu kommt dem einzelnen Nutzer bei der Verwahrung seiner eigenen virtuellen Werteinheiten eine weit wichtigere Rolle zu. Die klassische Schnittstelle zur Kommunikation mit dem Netzwerk und der Durchführung von Transaktionen über die Blockchain stellen sogenannte „Wallets“ dar; alternativ werden – aus Praktikabilitätsüberlegungen – virtuelle Werteinheiten in der Praxis auch regelmäßig bei einer Kryptobörse gelagert. Beides muss jedoch nicht zwingend verwendet werden: Es würde auch ausreichen, sich den privaten Schlüssel zum Zugriff auf die eigenen virtuellen Werteinheiten im Gedächtnis abzuspeichern, was aufgrund dessen Länge jedoch durchaus risikobehaftet erscheint.
Wallet
In einer Wallet werden sowohl der öffentliche als auch der private Schlüssel zum Zugriff auf virtuelle Werteinheiten gelagert. Darüber hinaus finden sich darin Informationen über die zur Verfügung stehenden virtuellen Werteinheiten. Wie sich bereits erkennen lässt, werden in einer Wallet nicht die virtuellen Werteinheiten selbst gespeichert – diese sind vielmehr jederzeit in der Form sogenannter UTXO (Unspent Transaction Outputs) in der Blockchain gespeichert und damit bei jedem einzelnen Netzwerkteilnehmer (in concreto bei jedem „Full Node“) vorhanden.
Es werden unterschiedlichste Arten von Wallets unterschieden, deren Funktionen, Sicherheit und Qualität jedoch stark differieren kann. Gewisse Grundfunktionen – wie etwa das Versenden von virtuellen Werteinheiten oder Informationen zum aktuellen „Kontostand“ – finden sich jedoch in (nahezu) allen Wallets. Aus Sicherheitsperspektive empfiehlt sich die Lagerung von kleineren Beträgen auf einzelnen öffentlichen Adressen; die Europäische Bankenaufsicht empfiehlt, Wallets wie eine traditionelle Geldtasche zu behandeln und nicht über einen langen Zeitraum größere Beträge in nur einer Wallet aufzubewahren.
Online-Handelsplatz
Die zweite wesentliche Lagerungsmöglichkeit von virtuellen Werteinheiten ist die Nutzung einer Kryptobörse. Bei sogenannten zentralen Kryptobörsen verfügen die Nutzer – ähnlich wie bei einer Bank – über ein eigenes Konto, das ihnen zugerechnet wird. Die virtuellen Werteinheiten der Nutzer werden regelmäßig im Rahmen einer Sammelverwahrung mit den Vermögenswerten anderer Nutzer aufbewahrt, was mit erheblichen Risiken – insbesondere im Insolvenzfall – verbunden ist. Im Gegensatz dazu stehen dezentrale Handelsplätze, die nur als Vermittler tätig werden; hier werden die virtuellen Werteinheiten direkt zwischen den Nutzern transferiert.
Dr. Tobias Weidinger
Seine Forschungsgebiete umfassen insbesondere Insolvenzrecht, Zivilverfahrensrecht, Privatrecht, Legal Tech und IT-Recht. Dr. Weidinger arbeitete zuvor bereits als Rechtshörer am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz, als Legal Intern bei zwei renommierten Kanzleien und war mehrere Jahre als freier Werbetexter tätig. Er war Lektor und Mitherausgeber des Law@Graz-Magazins, ehrenamtlicher Mitarbeiter der Fakultätsvertretung Jus und einige Jahre als Referent für Schulsport im Vorstand des Steirischen Badminton Verbandes (StBV) tätig.
Nunmehr ist Dr. Weidinger als Wirtschaftsjurist in der Privatwirtschaft tätig.