Zur Übertragung von virtuellen Werteinheiten
Durchführung einer Bitcoin-Transaktion (17.06.2022)
Förderjahr 2021 / Stipendien Call #16 / ProjektID: 5693 / Projekt: Kryptowerte in der Insolvenz

Bitcoin-Transaktionen setzen sich aus einzelnen Inputs und Outputs zusammen. Der für eine Transaktion herangezogene Input stellt hierbei einen sogenannten Unspent Transaction Output (in Folge: UTXO), also einen bisher nicht ausgegebenen Output dar, der einem Nutzer – bzw in concreto einer öffentlichen Adresse (vergleichbar mit einer IBAN) ­– zur Verfügung steht.

Der UTXO wird im Rahmen einer Transaktion verbraucht und dem Empfänger der Transaktion durch das Bitcoin-Netzwerk ein neuer UTXO eingeräumt, den dieser wiederum für eine Transaktion verwenden kann. Die Transaktionen werden in der Blockchain abgebildet und sind stets mit vorangegangenen Transaktionen verknüpft; sie bilden eine nachvollziehbare Transaktionshistorie, wodurch die Herkunft von einzelnen Bitcoin-Werteinheiten zu jedem Zeitpunkt eine Überprüfung zugeführt werden kann. Dem folgend kann sogleich festgehalten werden, dass es eigentlich keinen gesamtheitlichen „Kontostand“ einer öffentlichen Adresse gibt; vielmehr setzt sich dieser aus sämtlichen UTXO zusammen, die der öffentlichen Adresse zugeordnet sind. Eine Saldierung jener UTXO erfolgt jedoch regelmäßig automatisch durch die Wallet als jener Software, welche die Teilnahme am Bitcoin-Netzwerk und die Übermittlung von Transaktionen ermöglicht.

Transaktionen können sich aus mehreren Inputs und Outputs zusammensetzen. Hinsichtlich mehrerer Inputs ist bedeutsam zu erwähnen, dass diese in ihrer Gesamtheit verbraucht werden müssen und nicht einfach ein Bruchteil eines Inputs verwendet werden kann; dies kann man sich ähnlich wie bei einem Geldschein vorstellen: Auch dieser kann nicht – ohne vollständigen Wertverlust – in mehrere Teile zerrissen, sondern muss in seiner Gesamtheit zur Zahlung verwendet werden. Nachdem der gewünschte Überweisungsbetrag meistens nicht präzise erreicht wird, enthalten viele Transaktionen eine „Rücküberweisung“ an den Sender der Werteinheiten mit einem Wechselgeldbetrag – dieser wird auch als „Change“ bezeichnet und kann mit der Wechselgeldrückgabe bei Barzahlung in einem Geschäft verglichen werden.

Nachdem die Transaktion angewiesen wurde, wird diese an das gesamte Bitcoin-Netzwerk bzw alle verbundenen Netzwerkknotenpunkte (sogenannte Nodes) übermittelt. Die Nodes, die Kenntnis von der Transaktion erhalten haben, führen eine Verifikation der Transaktion, des Senders und des Inhalts durch und übermitteln diese – sofern alles korrekt ist und den Vorgaben des Algorithmus entspricht – an andere Netzwerkteilnehmer weiter (sogenanntes Flooding). Sofern jedoch festgestellt wird, dass eine Transaktion unzulässig ist – etwa weil virtuelle Werteinheiten übertragen werden sollen, über die der Sender gar nicht verfügungsberechtigt ist – so wird diese verworfen und nicht übermittelt. Die Transaktion gilt dann als durchgeführt, wenn diese in einen Block der Blockchain aufgenommen und in weiterer Folge – durch das Anhängen weiterer Blöcke – mehrfach erfolgreich bestätigt wurde. Ab einer sechsfachen Bestätigung wird von der Unabänderlichkeit der Transaktion ausgegangen, weil der für eine Neuberechnung notwendige Rechenaufwand zu hoch wäre.

Dr. Tobias Weidinger

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Dr. Tobias Weidinger hat seine Dissertation an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz verfasst. Während dieser Zeit arbeitete er als Universitätsassistent am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht im Arbeitsbereich von Vizedekanin und Institutsleiterin Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser und war bereits während seines Studiums an zwei rechtswissenschaftlichen Instituten der Karl-Franzens-Universität als Studienassistent tätig.

Seine Forschungsgebiete umfassen insbesondere Insolvenzrecht, Zivilverfahrensrecht, Privatrecht, Legal Tech und IT-Recht. Dr. Weidinger arbeitete zuvor bereits als Rechtshörer am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz, als Legal Intern bei zwei renommierten Kanzleien und war mehrere Jahre als freier Werbetexter tätig. Er war Lektor und Mitherausgeber des Law@Graz-Magazins, ehrenamtlicher Mitarbeiter der Fakultätsvertretung Jus und einige Jahre als Referent für Schulsport im Vorstand des Steirischen Badminton Verbandes (StBV) tätig.

Nunmehr ist Dr. Weidinger als Wirtschaftsjurist in der Privatwirtschaft tätig.

Skills:

Insolvenzrecht
,
Zivilverfahrensrecht
,
Zivilrecht
,
IT-Recht
,
Datenschutzrecht
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